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Sozialversicherungsbeiträge

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Allgemeine Rechengrößen und Beitragsbemessungsgrenzen202320222024
Geringfügigkeitsgrenze monatlich
€ 520,00
€ 450,00
€ 520,00
Versicherungspflichtgrenze Kranken-/Pflegeversicherung
€ 66.600,00
€ 64.350,00
€ 69.300,00
Beitragsbemessungsgrenze Kranken-/Pflegeversicherung Monat
€ 4.987,50
€ 4.837,50
€ 5.775,00
Beitragsbemessungsgrundlage Kranken-/Pflegeversicherung jährlich
€ 59.850,00
€ 58.050,00
€ 62.100,00
Beitragsbemessungsgrenze Renten-/Arbeitslosenversicherung Monat (alte Bundesländer)
€ 7.300,00
€ 7.050,00
€ 7.550,00
Beitragsbemessungsgrenze Renten-/Arbeitslosenversicherung Monat (neue Bundesländer)
€ 7.100,00
€ 6.750,00
€ 7.450,00
Beitragsbemessungsgrenze Renten-/Arbeitslosenversicherung Jahr (alte Bundesländer)
€ 87.600,00
€ 84.600,00
€ 90.600,00
Beitragsbemessungsgrenze Renten-/Arbeitslosenversicherung Jahr (neue Bundesländer)
€ 85.200,00
€ 81.000,00
€ 89.400,00

Stand: 1. Januar 2024

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